HPS | GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN
Gemeinsam.
Mehr erreichen.
Gemeinnützige (Non-Profit) Unternehmen benötigen fachkompetente steuerrechtliche Beratung um die Anforderungen der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO) sicher bewältigen zu können.
Unsere Steuerberater verfügen über eine jahrelange und umfangreiche Expertise, Sie in allen Fragen zur Gemeinnützigkeit kompetent zu beraten.
Für diese gemeinnützigen Unternehmen sind wir tätig:
- Kirchliche Einrichtungen
- Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Krankenhäuser
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Forschungseinrichtungen
- Schulen und Bildungseinrichtungen
- Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Vereine und Verbände
Gemeinnützigkeitsrecht
Sie suchen Kompetenz in in Fragen zur Gemeinnützigkeit?
Zu Besonderheiten in der Umsatzsteuer, Ertragsteuer und Abgabenordnung für gemeinnützige Unternehmen?
Wir sind für Sie da!