
HPS TAUBERFRANKEN | STEUERBERATUNG
Wir beraten,
steuern, agieren
und arbeiten -
für Sie.
Als Steuerberatungskanzlei mit Sitz in Bad Mergentheim erfüllen wir höchste Ansprüche an Qualität, Vertrauen und Effizienz. Wir verstehen uns als Dienstleister - unsere Mandanten stehen daher im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten - Mehrwert.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und profitieren Sie von der langjährigen Expertise unserer Steuerberater in Tauberfranken.

HPS TAUBERFRANKEN | KOMPETENZEN
Steuerberatung, Gründung, Nachfolge.
Alles aus einer Hand.
Die Steuerberatung zählt zu unserem Kernbereich. Unsere Steuerberatungsleistungen finden Sie hier.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Spektrum der berufsüblichen Leistungen mit Fokus auf Steueroptimierung und Zusammenarbeit durch Digitalisierung.
Wir übernehmen auf Wunsch die fachliche und technische Abwicklung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung. Mehr erfahren sie hier.
Nutzen Sie unsere digitalen Schnittstellen, die Ihre steuerrelevanten Tätigkeiten und Verpflichtungen umfassend erleichtern.
Durch unsere Partnerkanzlei HPS | Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft erweitern wir unsere Kompetenzen auch in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbewertung, mehr hierzu unter www.kanzlei-hps.de. Mehrwert!

HPS TAUBERFRANKEN | ZIELGRUPPEN
Vor Ort gemeinsam
mehr erreichen.
Die Kanzlei HPS Tauberfranken ist ihr regionaler Partner für Ihre steuerlichen Belange. Neben mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibenden richten wir unseren Fokus auf Start-up-Unternehmen sowie Unternehmens- und Praxisnachfolgen. Dabei bauen wir auf unsere langjährige Erfahrung.
Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern und weiteren Heilberufen zeichnet unsere Kanzlei im Bereich Gesundheitswesen aus.
Besondere Expertise hierin liegt bei unserem geschäftsführenden Partner Herrn Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sebastian Prinz als zertifizierter Fachberater im Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven).

HPS TAUBERFRANKEN | SERVICE
Digitalisierung
zu Ihrem Vorteil
nutzen.
Nutzen Sie unser Tool «DATEV Unternehmen online» – es schafft unkompliziert und effizient individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns.
Buchführung und Lohnabrechnung werden dadurch wesentlich vereinfacht, übersichtlicher und vor allem effizienter.

HPS | MITARBEITER
Wir suchen Kompetenz,
Sie suchen Herausforderungen.
Wenn Sie Interesse an einem interessanten, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit Entwicklungspotential haben, dann sind Sie bei uns richtig. Kompetenz und Know-How sind wichtiger denn je.
Wir suchen aktuell:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
HPS Tauberfranken | Aktuelle Informationen
Grundsteuer - Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) äußert sich zu Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 (.1.1-1/17 St35).
Newsletter 04/2022
- Bundesregierung plant 10 Entlastungspunkte für Bürgerinnen und Bürger
- Verlängerung der Corona- Hilfen bis 30.6.2022
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht
- Minijobgrenze und Mindestlohn sollen ab dem 1.10.2022 steigen
- Gesetzliche Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
- Finanzgericht Münster hat Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
- Homeoffice-Pflicht endet zum 30.03.2022
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Spenden
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
- Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Lohnsteuer
- Aufsichtsratsvergütungen
- Umsatzsteuer
- Schenkungsteuer
Weiterlesen … Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Newsletter 12/2021
- Entscheidung zur Besteuerung von Renten landet vor dem Bundesverfassungsgericht
- Angabe des Zeitpunkts der Leistung in Rechnungen
- Finanzämter setzen bis auf Weiteres keine Zinsen mehr fest
- Steuerpflichtiger Schadensersatz wegen Prospekthaftung
- Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende
BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Mit der am 18. August veröffentlichten Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes für Steuerzahlungen und –erstattungen fest.